Allgemeine Verkaufsbedingungen: nicht zutreffend für den Online-Verkauf
1. Identität des Verkäufers
Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen gelten integral für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen dem Verkäufer, nämlich Brachot NV und den Mitgliedern seiner Unternehmensfamilie und seinen Tochterunternehmen (Brachot LTD, Brachot SAS, Brachot SRL, Brachot Sp z o o, Brachot Tiles & Landscaping NV, Cameleon Granite (Pty) Ltd, Granitarn SAS, Kilkenny Limestone Quarries LTD, Larvik Granite AS, Société Armoricaine de Granit (SAG) SAS, Sociedade de Granitos de Satão (S.G.S.) Lda, nachfolgend genannt „Brachot“ bzw. „unser“ oder „uns“ o. ä.) und dem Käufer.
Die vollständige Identität der Verkäufer wird unter „Identifikation Verkäufer“ innerhalb der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen aufgenommen.
2. Geltung
Das Aufgeben einer Bestellung hat von Rechts wegen der Annahme der nachfolgenden Verkaufsbedingungen zur Folge, die jederzeit vorrangig vor den Bedingungen des Kunden gelten. Von unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart und von Brachot unterschrieben wurde. Brachot behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen jederzeit zu ändern, ohne den Kunden persönlich darüber zu informieren. Bei laufenden Aufträgen bleiben jeweils die Allgemeinen Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig.
3. Angebote und Muster
3.1 Unsere Angebote werden ausschließlich nach einer erfolgten schriftlichen und unterschriebenen Bestätigung bindend. Der Beginn der Durchführung gilt als Bestätigung. Materielle Irrtümer, Rechen- oder Druckfehler unsererseits sind nicht verbindlich und dürfen korrigiert werden. Unsere Tarifübersichten stellen lediglich hinweisende Informationen dar, keine verbindlichen Werte.
3.2 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Angebote dreißig Tage lang. Der Kunde hat, soweit keine abweichende Regelung getroffen wurde, die Güter innerhalb der dreißig Tage nach der Verfügbarkeit abzuholen. Die von uns angegebenen Lieferfristen sind stets unverbindlich. Eine eventuelle Verzögerung bei der Verfügbarkeit kann niemals eine Rechtfertigung für Stornierung, Rücktritt oder Auflösung des Vertrags sein, ebenfalls berechtigt sie nicht zur Forderung von Schadenersatz bzw. zur Verweigerung von Zahlungen seitens des Kunden. Nach Verstreichen der Frist ist Brachot nicht mehr dazu verpflichtet, die angegebenen Preise zu berechnen. Preisänderungen als Folge von Eingriffen seitens der Behörden können jederzeit in Rechnung gestellt werden.
3.3 Alle Natursteine werden einschließlich ihrer Unvollkommenheiten verkauft. Ihr Ursprung und ihre Farbe werden durch das Muster festgelegt, das lediglich als näherungsweises Abbild herausgegeben wird, ohne dass eine identische Farbe und eine Annäherung der Lieferung vom Kunden gefordert werden können. Einige Natursteinarten können von Adern durchzogen sein, die von fachfremden Personen für gefüllte Bruchlinien gehalten werden können. Hierbei handelt es sich um eine natürliche Erscheinung, der Stein bildet zusammen mit der Ader eine feste Masse und bricht dadurch nicht leichter als der gleiche Stein ohne Ader. Einige Marmorarten weisen von Natur aus Poren und offene Vertiefungen auf, die mit Harz oder einem ähnlichen Produkt gefüllt werden. Es ist ebenfalls üblich, während der Herstellung lose Stücke aneinander zu kleben und auf der Rückseite einen Klebstoff anzubringen. All diese Maßnahmen sind keine Gründe für eine etwaige Wertminderung. Abweichungen bei der Maßführung sind zu akzeptieren. Sie können keine Grundlage für irgendeine Reklamation sein. In diesem Zusammenhang beziehen wir uns auf die Europäischen Normen (EN-Normen) für Naturstein. Im Falle von Nachbestellungen seitens des Kunden kann nicht garantiert werden, dass das Material exakt mit dem früher gelieferten Material übereinstimmt.
4. Lieferung, Preise und Umsatzsteuer
4.1 Jeder Versand erfolgt auf Rechnung und Risiko des Bestellers oder des Adressaten, auch bei Lieferungen franko. Teillieferungen sind möglich.
Zusätzliches Material aufgrund der realen Abmessungen des bestellten Materials ist ebenfalls zu bezahlen.
4.2 Vorbehaltlich anderslautender Klauseln verstehen sich unsere Preise ab Werk und exklusive Kosten, Versand, Gebühren, Abgaben und Ähnlichem. Es wird vorausgesetzt, dass die Handelsware dort geprüft und hinsichtlich der Menge und Qualität sowie der Abmessungen für gut befunden wurde.
4.3 Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Käufers. Bei Anwendung einer Verlegung oder Befreiung wird der Käufer Brachot auf Anfrage die notwendigen Rechtfertigungsbelege zugänglich machen. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass fehlerhafte oder unvollständige Rechtfertigungsbelege zu einer Verrechnung führen können, wobei der Kunde Brachot gegenüber die Vergütung und finanzielle Sicherung für alle Forderungen zu übernehmen hat, die sich aus diesen fehlerhaften oder unvollständigen Rechtfertigungsbelegen ergeben.
5. Rücksendungen
Rücksendungen werden ausschließlich nach schriftlicher Genehmigung durch Brachot akzeptiert, vorausgesetzt, die Güter befinden sich in ihrer Originalverpackung und sind unbeschädigt, sowie unter den in der Genehmigung spezifizierten Bedingungen.
6. Reklamationen
6.1 Unter Androhung des Ausschlusses müssen uns alle Reklamationen oder Anmerkungen einschließlich der vollständigen Identifikationsdaten entsprechend den Angaben auf der Rechnung innerhalb einer Woche ab dem Rechnungsdatum schriftlich zugegangen sein; bei Transportschäden beträgt diese Frist 48 Stunden nach der Lieferung. Bei ausbleibender rechtzeitiger Reklamation wird vorausgesetzt, dass der Kunde die Güter sowie die Rechnung definitiv angenommen hat. Be- oder Verarbeitung der gelieferten Güter bedeuten deren Annahme.
6.2 Beim Verkauf von Blöcken können ausschließlich Reklamationen hinsichtlich sichtbarer Brüche und Adern akzeptiert werden. Flecken, Schattierungen, Abweichungen bei Körnung oder Struktur können nicht berücksichtigt werden. Bei Blöcken zweiter Wahl werden keinerlei Reklamationen akzeptiert. Blöcke können nicht teilweise angenommen werden. Jede Reklamation hinsichtlich eines falsch gesägten Blocks muss Brachot innerhalb von neunzig Tagen nach Erhalt des Blocks angezeigt werden, wobei der Kunde nachweisen muss, dass die Platten aus der Produktion des von Brachot gelieferten Blocks stammen. Jede Reklamation nach sechs Monaten ab Rechnungslegung durch Brachot wird als verspätet abgelehnt. Eine eventuelle Vergütung wird sich auf das in Rechnung gestellte Material ohne Transportkosten beschränken.
6.3 Der Käufer kann sich niemals in irgendeiner Weise auf das Recht auf Schadenersatz berufen. Brachot kann nur dann zum Austausch der gelieferten Güter verpflichtet werden, wenn diese Güter nicht montiert, be- oder verarbeitet und dadurch angenommen worden sind und wenn dafür ein berechtigter Grund vorliegt.
7. Fakturierung und Zahlung
7.1 Alle Rechnungen sind vollständig innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar am Unternehmenssitz von Brachot und auf die angegebenen Bankkonten. Bei Nichtzahlung zum Fälligkeitstermin fallen von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat mit einem Mindestbetrag von 25 EUR an. Außerdem erhöht sich der geschuldete Betrag um einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 15 % bei einem Mindestbetrag von 125 EUR.
7.2 Wenn eine Rechnung nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt ist, werden etwaige sonstige offenstehende Beträge unverzüglich einforderbar, unabhängig davon, ob sie bereits fällig sind oder nicht. Brachot behält sich außerdem das Recht vor, bei jeder vollständigen oder teilweisen Nichtzahlung einer Rechnung oder bei jeglichem sonstigen Verstoß seitens des Kunden hinsichtlich seiner vertraglichen Verpflichtungen von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung die Erfüllung aller Verträge mit dem Kunden auszusetzen oder diese mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise zu beenden, ungeachtet jeglicher gerichtlichen Intervention und sonstiger Rechte, auf die sich Brachot berufen kann.
7.3 Brachot behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, eine Vorauszahlung als Sicherheit für die Begleichung der Rechnungen zu verlangen, wobei die Erfüllung eventueller Lieferverpflichtungen aufgeschoben werden kann, bis diese Zahlung geleistet worden ist.
7.4 Vorbehaltlich einer schriftlichen Vereinbarung unsererseits können Beträge, von denen der Kunde glaubt, sie gegenüber Brachot für sich beanspruchen zu können, keinesfalls mit anderen Beträgen verrechnet werden, die der Kunde Brachot schuldet.
8. Eigentumsvorbehaltsklausel
Die Güter bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises in Form von Hauptsumme, pauschalem Schadenersatz bzw. Verzugszinsen sowie der in Artikel 7 genannten Kosten Eigentum von Brachot. Sämtliche Risiken gehen zu Lasten des Käufers. Gezahlte Vorauszahlungsbeträge verbleiben bei Brachot zwecks Vergütung eventueller Verluste beim Weiterverkauf.
Dieser Eigentumsvorbehalt bezieht alle noch beim Kunden liegenden Güter Brachots mit ein, auch bereits gezahlte Ware. Falls der Käufer die dem Verkäufer gehörenden Güter selbst verarbeitet und weiterverkauft, überträgt er dem Verkäufer ab sofort sämtliche Ansprüche, die sich aus einem solchen Weiterverkauf ergeben.
9. Haftung
9.1 Der Käufer bzw. der letztendliche private Abnehmer, auch derjenige, der das Material in den Betriebshallen von Brachot selbst begutachtet oder auswählt, ist voll für die Auswahl der jeweiligen Produktart verantwortlich. Eventuelle Auskünfte seitens Brachot oder seiner Mitarbeiter können keine weitergehenden Auswirkungen als reine Auskünfte haben und verpflichten Brachot in keiner Weise. Brachot haftet ebenso wenig für die Auswahl des Käufers bzw. des privaten Abnehmers, wenn es sich um ein erworbenes Material handelt, das nicht im Sinne der späteren Nutzung oder Verwendung angepasst worden ist bzw. nicht entsprechend aufbereitet worden ist.
Der Kunde entscheidet vollständig autonom, welches Produkt und welche Aufbereitung er wünscht, ohne dass Brachot hierfür in irgendeiner Weise verantwortlich gemacht werden kann.
9.2 Vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Regelungen haftet Brachot nur für Schäden, die aufgrund von Nichterfüllung seiner Verpflichtungen entstanden sind, sofern derartige Schäden aufgrund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder in betrügerischer Absicht Brachots verursacht worden sind. Für andere Fehler kann Brachot nicht haftbar gemacht werden.
9.3 Brachot haftet ebenso wenig für mittelbare Schäden, wie etwa, jedoch nicht hierauf beschränkt, Gewinnausfälle, finanzielle oder kommerzielle Verluste, Produktionsverluste, allgemeine Kostensteigerungen, erhöhte Verwaltungskosten, Datenverluste oder -beschädigungen, Verluste von Verträgen, immaterielle Verluste, Verluste von Kunden bzw. sonstige Folgeschäden.
9.4 Brachot haftet nicht für Schäden bei Dritten, wie etwa, jedoch nicht hierauf beschränkt, Schäden im Rahmen der vertraglichen Haftung oder bei Verzugsschäden, die Dritte beim Kunden einfordern. Für solche Fälle braucht Brachot den Kunden keinesfalls finanziell abzusichern.
9.5 Sollte Brachot für irgendeinen Schaden haften müssen, so ist die Haftung in jedem Fall auf höchstens den Betrag begrenzt, der dem Kunden von Brachot in Rechnung gestellt worden ist.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung und der Schutz personenbezogener Daten unterliegen den Datenschutzbestimmungen bei Brachot. Die Datenschutzbestimmungen sind integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
11. Geistige Eigentumsrechte
Pläne, Studien, Zeichnungen, Fotos, Modelle und Proben bleiben stets unser Eigentum, dürfen nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und müssen nach Aufforderung sofort zurückgegeben werden. Die Aushändigung solcher Gegenstände stellt somit keinen Übergang geistiger Eigentumsrechte in irgendeiner Form dar, soweit es nicht abweichend vereinbart worden ist.
12. Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt, also bei jedem Umstand, der außerhalb des Willens von Brachot liegt und die Erfüllung seiner Pflichten ganz oder teilweise unmöglich macht (wie etwa, jedoch nicht ausschließlich, Streik, Krieg, Epidemie, Brand, Überschwemmung, Verzögerung beim Seetransport o. ä.), wird die Verpflichtung zur Lieferung ausgesetzt bzw. der Auftrag definitiv aufgelöst.
13. Streitfälle
13.1 Falls eine der Bestimmungen der hier vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen für nichtig und undurchführbar erklärt werden sollte, so bleiben die übrigen Bedingungen unberührt gültig. Die betreffende Bestimmung wird entsprechend den gesetzlich vorgeschriebenen Maßgaben anwendbar.
13.2 Maßgeblich ist ausschließlich das Recht des Staates, in dem der Verkäufer seinen Unternehmenssitz hat.
13.3 Bei Streitsachen sind nur die für den Unternehmenssitz des Verkäufers vorgesehenen Gerichte zuständig. Bei allen Verträgen wird vorausgesetzt, dass sie am Unternehmenssitz des Verkäufers abgeschlossen worden sind. Für ausländische Kunden gilt die o. a. Klausel über den Gerichtsstand als Prorogationsklausel.
Identifikation Verkäufer
Brachot-Hermant NV
E3 laan 86
9800 Deinze (Belgien)
USt: 0402.531.786
E-Mail: info@brachot.com
Brachot LTD
Unit 1 Brook Park Saltbrook Trading Estate, Saltbrook Road
Halesowen, West Midlands, B63 2QU (Vereinigtes Königreich)
Unternehmensnummer: 03995883
E-Mail: info.halesowen@brachot.com
Brachot SAS
25 Chemin de la Queue de l’étang
88200 Saint-Etienne-Les-Remiremont (Frankreich)
Unternehmensnummer: FR 41.310.785.811
E-Mail: info.grandest@brachot.com
Brachot SRL
Via Paganella 79
37020 Dolcè (Italien)
Unternehmensnummer: IT 04721470237
E-Mail: info.italy@brachot.com
Brachot Sp z o o
Swarzędz-Jasin Poznańska 49
62-020 Swarzędz-Jasin (Polen)
Unternehmensnummer: 782-00-73-378
E-Mail: info.swarzedz@brachot.com
Brachot Tiles & Landscaping NV
Venetiëlaan 22
8530 Harelbeke (Belgien)
USt: 0428.833.535
E-Mail: info.harelbeke@brachot.com
Cameleon Granite (Pty) Ltd
18A Pendoring street
NW 0250 Brits (Südafrika)
Unternehmensnummer: ZA100262898
E-Mail: info.cameleon@brachot.com
Granitarn SAS
260 Route Du Lac Du Merle
81100 Burlats (Frankreich)
Unternehmensnummer: 313053365
E-Mail: info.granitarn@brachot.com
Kilkenny Limestone Quarries LTD
Kellymount, Paulstown
Co Kilkenny (Irland)
Unternehmensnummer: 540411
E-Mail: info.kilkennylimestone@brachot.com
Larvik Granite AS
Storgata 128
3262 Larvik (Norwegen)
Unternehmensnummer: 930 307 378
E-Mail: info.larvikgranite@brachot.com
Société Armoricaine de Granit (SAG) SAS
Rue des Carrières La Clarté
22700 Perroc-Guirec (Frankreich)
Unternehmensnummer: 316431683
E-Mail: info.granitarn@brachot.com
Sociedade de Granitos de Satão (S.G.S.) Lda
Qta. do Valamoso - Sezures - Esmolfe - AP. 41
3550-075 Penalva de Castelo (Portugal)
Unternehmensnummer: PT502921978
E-Mail: info@sgs-granitos.com
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Besondere Verkaufsbedingungen Brachot Tiles & Landscaping NV
1. Ergänzend zu Art. 3.2 der o. a. Allgemeinen Verkaufsbedingungen gilt, dass, falls in den Besonderen Bedingungen außerordentlich und ausdrücklich ein strikter äußerster Liefertermin bzw. ein Lieferdatum vereinbart wird, ein Schadenersatz wegen eventuellem Verzug pauschal auf 1 % des Vertragswerts je voller Woche nach erfolgloser Inverzugsetzung per Einschreiben mit einem Höchstwert von 5 % des Vertragswerts festgelegt wird.
2. Ergänzend zu Art. 4.1 der o. a. Allgemeinen Verkaufsbedingungen gilt, dass, wenn die Lieferung zur Baustelle vereinbart wird, der Kunde dafür verantwortlich ist, dass die Zufahrtswege befahrbar sind und er auf eigene Kosten für die Entladung zu sorgen hat. Entstehende Kosten wegen der fehlenden Erreichbarkeit der Baustelle oder für Verzögerungen beim Entladen gehen zu Lasten des Kunden. Sollte der Kunde die Annahme der Lieferung verweigern und uns die Lieferung unmöglich machen, so wird der Vertrag von Rechts wegen auf Kosten des Kunden als aufgelöst betrachtet und dieser schuldet einen pauschalen Schadenersatz, dessen Mindestbetrag unter Berücksichtigung der Ausgaben, der Arbeit und aller Beträge, die der Verkäufer durch den Vertragsabschluss hätte erwirtschaften können, pauschal auf 35 % des Preises oder 75 % bei Sonderanfertigungen exklusive USt festgelegt wird, wobei darüber hinausgehende Forderungen von unserer Seite zu belegen sind.
3. Ergänzend zu Art. 5 der o. a. Allgemeinen Verkaufsbedingungen schuldet der Kunde bei Stornierung von Rechts wegen einen Schadenersatz, dessen Mindestbetrag auf 35 % des Kaufpreises oder auf 75 % bei Sonderanfertigungen exklusive USt festgelegt ist, wobei darüberhinausgehende Forderungen von unserer Seite zu belegen sind.
4. Ergänzend zu Art. 6 der o. a. Allgemeinen Verkaufsbedingungen müssen selbstverständlich die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen dafür erfüllt sein, dass der Kunde Anspruch auf Gewährleistung bei verborgenen Mängeln erheben kann. Diesbezüglich wird herkömmlich festgelegt, dass die kurze Frist, von der Art. 1648 Zivilgesetzbuch (alt) spricht, sechs Monate ab dem Tage der Lieferung beträgt, und dass jeder Anspruch auf Sicherung bei Verarbeitung, Veränderung, Reparatur durch den Kunden oder durch Dritte oder Weiterverkauf des gelieferten Produkts erlischt. Ansprüche auf Sicherung wegen verborgener Mängel kann der Kunde nicht geltend machen, um seine Zahlungsverpflichtungen aufzuschieben oder auszusetzen.
5. Ergänzend zu Art. 7.2 der o. a. Allgemeinen Verkaufsbedingungen wird bei vollständiger oder teilweiser Beendigung des Vertrags zur Rückholung der Handelsware von ihrem aktuellen Standort übergegangen und ist der Kunde von Rechts wegen zur Zahlung von Schadenersatz mit einer Mindestpauschale in Höhe von 35 % des Kaufpreises oder 75 % bei Sonderanfertigungen exklusive USt verpflichtet, wobei darüberhinausgehende Forderungen von unserer Seite zu belegen sind.
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